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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

1. Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sämtliche Nebenabsprachen zu diesen Bedingungen, auch wenn sie durch Vertreter oder Angestellte entgegengenommen werden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Durch die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Insoweit wird auf die Salvatorische Klausel gem. §12 dieser AGB verwiesen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, so wie wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn wir diese im Sinne des §1, Nr. 1 dieser AGB schriftlich bestätigen.

2. Mit Auftragsbestätigung besteht für den Besteller Abnahmeverpflichtung für die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Ware.

3. Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per Telefax) zu erfolgen. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übertragungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Bestellers. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ergibt sich der Auftragsumfang und -inhalt aus dieser.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Es gilt die zur Zeit der Auftragserteilung gültige Preisliste. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "Ab Werk Deutschland", ausschließlich der Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohn- oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Barzahlung oder Zahlung mit Scheck innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto auf den reinen Warenwert gewährt. Ein Skontoabzug ist unzulässig, soweit Kaufpreisforderungen aufgrund älterer, fälliger Rechnungen noch unbeglichen sind.

4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Wegen bestrittener Gegenansprüche stehen dem Besteller keine Zurückbehal- tungsrechte zu. Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 3. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Es gilt die zur Zeit der Auftragserteilung gültige Preisliste. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "Ab Werk Deutschland", ausschließlich der Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohn- oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Barzahlung oder Zahlung mit Scheck innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto auf den reinen Warenwert gewährt. Ein Skontoabzug ist unzulässig, soweit Kaufpreisforderungen aufgrund älterer, fälliger Rechnungen noch unbeglichen sind. 4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Wegen bestrittener Gegenansprüche stehen dem Besteller keine Zurückbehal- tungsrechte zu. Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 4 Lieferung und Lieferfristen

1. Die Waren werden in den angegebenen Ausführungen und Verpackungseinheiten geliefert. Teillieferungen bleiben vorbehalten.

2. Solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht und wir sind berechtigt, insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

3. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5%, insgesamt höchstens jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Eine Änderung der Beweislast zu unserem Nachteil ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit.

§ 5 Eigenschaften der Ware, Abweichungen

Wir sichern keine Eigenschaften der von uns gelieferten Waren zu. Weder die im Vertrag selbst noch in unseren Verkaufsunterlagen gemachten Angaben über Eigenschaften stellen Zusicherungen im rechtlichen Sinne dar. Zusicherungen dieser Art bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

§ 6 Mangelgewährleistung

1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers im Sinne des HGB setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 und §378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns die mangelhafte Kaufsache zur Prüfung bzw. Nachbesserung kosten bzw. porto- und frachtfrei zur Verfügung zu stellen.

3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers- gleich aus welchen Gründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend macht.

6. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaft-pflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.

7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang. Bei Reparaturen und Austauschgeräten ist die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränkt. Diese Fristen sind Verjährungsfristen und gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

8. Von der Gewährleistungspflicht sind ausdrücklich folgende Beschädigungen ausgeschlossen: Beschädigungen, die durch natürlichen Verschleiß, fahrlässige bzw. unsachgemäße Behandlung sowie Verwendung ungeeigneter Reinigungs- und Pflegemittel oder Schmierstoffe etc. entstehen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn Reparaturen bzw. Veränderungen oder Ersatz einzelner Teile, die nicht Original LEXAmed-Ersatzteile sind, von anderer Seite vorgenommen werden.

§ 7. Haftung

1. Eine weitergehende Haftung als in vorstehender §6 vorgesehen, ist ausgeschlossen.

2. Die Regelung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §1,4 Produkthaftungs-gesetz.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

4. Die Verjährung der Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. §823 BGB richtet sich, gleichgültig, gegen wen diese Ansprüche geltend gemacht werden, nach §6.

5. Konstruktive Veränderungen von LEXAmed-Produkten durch Geschäftspartner von LEXAmed oder beauftragte Dritte sind nur zulässig, wenn sie den sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechen und wir zuvor unsere schriftliche Zustimmung erklärt haben. Zu diesem Zweck ist uns auf Anforderung ein verändertes Modell nebst Konstruktionszeichnungen zur Verfügung zu stellen. Werden konstruktive Veränderungen ohne unser schriftliches Einverständnis vorgenommen und entstehen Dritten aufgrund der Veränderungen Schäden, für die wir einzustehen haben, so ist der Besteller verpflichtet, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 8 Datenspeicherung

Hinweis gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz: Kundendaten werden gespeichert.

§ 9 Versand und Transportschäden

1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lager auf den Kunden über.

2. Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung (Transportschäden), so hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung bescheinigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet und zugegangen sein. Die Beweislast hierfür trägt derjenige, der die Transportschäden geltend macht.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Es sei denn, wir hatten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers- abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

2. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 11 Warenrücksendungen

1. Warenrücksendungen sind nur dann möglich, wenn ein berechtigter Reklamationsgrund besteht und die Ware innerhalb von 2 Wochen ab Auslieferdatum „Frei Haus“ an uns zurückgeschickt wird. Sonstige, insbesondere unfrei eingesandte, unaufgeforderte Warenrücksendungen können nicht zurückgenommen werden.

2. Waren können nur mit unserer Einwilligung zurückgeschickt werden. Der Grund für eine Rücksendung muss auf dem Rücklieferungsantrag angegeben werden, die entsprechende Rechnungskopie muss der Rücklieferung beiliegen. Sonderbestellungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Bei Warenrücksendungen zur Gutschrift werden 10% Bearbeitungsgebühr sowie die Hinfracht in Abzug gebracht. Alle Rücksendungen sind für uns kostenfrei abzufertigen, vorausgesetzt, die Ware ist neuwertig und originalverpackt. Die Rücknahme von Artikeln, die vom Käufer verändert oder beschädigt wurden, ist ausgeschlossen.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hassloch.

2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 13 Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist oder während der Dauer dieses Vertrages unwirksam wird, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§ 14 Urheber und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückgreifen.

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Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor (LEXAmed GmbH) selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor (LEXAmed GmbH). Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

Es gelten unsere allgemeinen Vertragsgrundlagen. Eine Verwendung oder Herausgabe unserer Entwürfe, auch nur auszugsweise An Dritte bedarf unserer Zustimmung, da sonst Schadensersatz nach §97 UrhG (Urhebergesetz) geltend gemacht wird.

Wir danken für Ihr Verständnis.

LEXAmed GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 15, 67454 Hassloch 
 

Stand 05.01.2016 


Irrtümer, Druckfehler sowie Abweichungen aufgrund von Produktionsänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.

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